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Allgemeine Geschäftsbedingungen Christina Reineke Pferdeosteopathie und Bewegungstraining
Gültig ab 01.12.2024

§ 1          Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht anders vereinbar ist, für die vertragliche Beziehung zwischen Christina Reineke nachfolgend „Christina Reineke Pferdeosteopathie und Bewegungstraining“ genannt und dem Tierbesitzer, Tierhalter, Tiereigentümer, Bevollmächtigten oder Verfügungsberechtigten über das Tier, im Folgenden als „Tierhalter“ bezeichnet. Es wird ein, im Sinne des §§ 611 ff BGB und 612 Abs. 1 BGB, Behandlungsvertrag geschlossen, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen und zwar auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

 

§ 2          Zustandekommen eines Vertrages

Der Behandlungsvertrag kommt zustanden, wenn der Tierhalter das Angebot von Christina Reineke Pferdeosteopathie und Bewegungstraining, bezüglich therapeutischer Betreuung annimmt und sich an Christina Reineke Pferdeosteopathie und Bewegungstraining zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie, wendet. Auf Basis dieses Behandlungsvertrages zwischen Christina Reineke Pferdeosteopathie und Bewegungstraining basieren sämtliche Untersuchungen und Behandlungen. Bei einer mündlichen, schriftlichen (E-Mail) oder telefonischen Zustimmung bzw. Vereinbarung gilt der Behandlungsvertrag als erteilt. Mit Zustandekommen des Behandlungsvertrages treten diese AGB´s in Kraft.

Christina Reineke Pferdeosteopathie und Bewegungstraining behält sich vor, einen Behandlungsvertrag auch ohne Angaben von Gründen abzulehnen, insbesondere dann, wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann. Insbesondere dann, wenn der Tierhalter seiner Sorgfaltspflicht nicht nachkommt, Behandlungsanweisungen ablehnt, die Therapie durch mangelnde Mitarbeit, z.B. erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt werden und Therapiemaßnahmen vereitelt werden etc.. Christina Reineke Pferdeosteopathie und Bewegungstraining kann den Behandlungsvertrag auch und insbesondere dann ablehnen, wenn aufgrund der Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen eine Behandlung nicht erfolgen darf. Für diesen Fall bleibt der Honoraranspruch von Christina Reineke Pferdeosteopathie und Bewegungstraining für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung erhalten.

§ 3          Entgelt und Zahlungsort

Der Tierhalter verpflichtet sich zur Entrichtung des Entgeltes für die erbrachten therapeutischen Leistungen sowie die jeweils entstandenen Fahrtkosten, welche mit 0,50 € je gefahrenen Kilometer zu vergüten sind. Dieses Entgelt für die Leistungen durch Christina Reineke Pferdeosteopathie und Bewegungstraining richtet sich nach dem kommunizierten Preis. Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich nach jeder einzelnen Behandlung sofort und in bar zu entrichten. Eine Rechnungsstellung ist nur in Ausnahmefällen und auf Anfrage möglich. Soweit nicht anders vereinbart, stellt Christina Reineke Pferdeosteopathie und Bewegungstraining nach Beendigung der Behandlung eine Schlussrechnung. Diese ist per Überweisung sofort oder bar, sofort nach Rechnungsstellung zu zahlen. Bei Therapieabbruch bleibt der Honoraranspruch der bisher erbrachten Leistungen erhalten. Die Nachberechnung von Leistungen, die in der Schlussrechnung nicht enthalten sind und die Korrektur von Fehlern bleiben vorbehalten.

§ 4          Rücktritt und Kündigung

Der Tierhalter kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Im Fall des Rücktritts durch den Tierhalter bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin entstehen dem Tierhalter keine Kosten. Kommt es zur Unterschreitung der 24 Stunden vor dem Termin, kann Christina Reineke Pferdeosteopathie und Bewegungstraining die Behandlung in voller Höhe trotz nicht erbrachter Leistung abrechnen. Der Tierhalter kann das Vertragsverhältnis nach begonnener Therapie jederzeit kündigen. Christina Reineke Pferdeosteopathie und Bewegungstraining kann dann die bisher erbrachten Leistungen pauschal mit 75% in Rechnung stellen.

§ 5          Aufzeichnung und Daten

Therapiedokumentationen, einschließlich Bilder und Videos, welche durch Christina Reineke Pferdeosteopathie und Bewegungstraining für die Dokumentation des Therapieverlaufs bzw. des Therapieerfolgs gefertigt werden und Untersuchungsergebnisse sowie Krankenakten sind Eigentum von Christina Reineke Pferdeosteopathie und Bewegungstraining. Der Tierhalter hat keinen Anspruch auf Herausgabe dieser Unterlagen, Einblick wird jedoch auf Antrag gewährt. Das Recht des Tierhalters auf Aushändigung von Kopien auf eigene Kosten bleibt davon unberührt. Die Verarbeitung und Weitergabe von Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden Regelungen der DSGVO und einer etwa bestehenden Schweigepflicht. Christina Reineke Pferdeosteopathie und Bewegungstraining verweist hierzu ausdrücklich auf die gesondert ausgehändigte Datenschutzerklärung.

§ 6          Informationspflichten

Der Tierhalter ist verpflichtet, Krankheiten, Verletzungen, Verhaltensauffälligkeiten sowie veterinärmedizinische Untersuchungsergebnisse spätestens bei Beginn der Therapie bekannt zu geben. Dies ist die Basis für eine erfolgreiche Therapie und um Gegenindikationen identifizieren zu können. Hinsichtlich der Folgen einer Nichtbeachtung der Informationspflicht wird auf § 8 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen.

§ 7          Behandlung des Tieres in Abwesenheit des Besitzers

Ist ein Tierhalter bei einem Termin nicht anwesend und gibt sein Einverständnis zur Behandlung seines Tieres/seiner Tiere durch Christina Reineke Pferdeosteopathie und Bewegungstraining in seiner Abwesenheit, übernimmt Christina Reineke Pferdeosteopathie und Bewegungstraining keinerlei Haftung für die vom Tier verursachten Schäden in seinem Beisein.

§ 8          Haftungsbeschränkungen

Ansprüche aus unwissentlichen und versehentlichen Fehlinformationen sind, soweit nach BGB zulässig, ausgeschlossen. Der Tierhalter haftet für alle Schäden, die an Personen und jeglicher Ausrüstung durch ihn oder das Tier verursacht werden bzw. wurden, unmittelbar und in voller Höhe. Für Schäden, die nicht auf die therapeutische Behandlung zurückzuführen sind, übernimmt Christina Reineke Pferdeosteopathie und Bewegungstraining keine Haftung. Für grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz und Verlust durch Dritte übernimmt Christina Reineke Pferdeosteopathie und Bewegungstraining ebenfalls keine Haftung. Etwaige Haftungsansprüche müssen spätestens bei Beendigung der Therapie vom Tierhalter an Christina Reineke Pferdeosteopathie und Bewegungstraining gemeldet werden. Tierärzte, Schmiede, Therapeuten, Ausbilder, Sattler und Bereiter handeln auf eigene Gefahr, auch im Falle dessen, dass diese mit Christina Reineke Pferdeosteopathie und Bewegungstraining zusammen arbeiten oder/und beauftragt wurden. Wird vom Tierhalter entgegen dem therapeutischen Rat die vorzeitige Beendigung der Therapie gewünscht, haftet Christina Reineke Pferdeosteopathie und Bewegungstraining für die entstandenen Folgen nicht. Tritt ein Schaden aufgrund der Nichtbeachtung der dem Tierhalter gem. § 6 obliegenden Informationspflichten ein, haftet Christina Reineke Pferdeosteopathie und Bewegungstraining hierfür nicht. Auch garantiert Christina Reineke Pferdeosteopathie und Bewegungstraining keinen Heilungserfolg.

 

§ 9       Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung des Behandlungsvertrages oder dieser AGB´s unwirksam sein oder werden oder sollten diese AGB´s unvollständig sein, so werden diese AGB´s in ihrem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der wirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.

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